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Kurzbeschreibung A

by marre last modified Aug 09, 2006 11:30 AM

Projektbereich A: Mediale Differenz. Evidenzverfahren

Im zweiten Antragszeitraum (2002-2004) war die ursprünglich gewählte thematische Fokussierung des A-Bereichs auf Probleme der medialen Differenz durch das Konzept der Transkriptivität/Transkriptionen näher bestimmt worden. Transkriptionen wurden dabei als Verfahren inter- und intramedialer Bezugnahme aufgefasst, die in literalen und telematischen Mediengesellschaften als eine basale Strategie für die Prozessierung kulturellen Sinns fungieren. Mediale Differenz wurde deshalb über die in der ersten Antragsphase gestellten Fragen zu Problemfeldern wie Medienwechsel, Medienwandel, Medienkonkurrenz bzw. der Kopräsenz von Einzelmedien hinaus insbesondere unter der Perspektive der bedeutungsgenerierenden Effekte betrachtet, die sich der wechselseitigen Bezugnahmen differenter Medien aufeinander sowie der rekursiven Rückwendung eines Mediums auf sich selbst verdanken.

Versucht man nun, das Problemfeld infra- und intermedialer transkriptiver Verfahren in den theoretischen Horizont über Sichtbarmachung, Evidenz und Agency/Instituierung einzustellen, so lässt sich zunächst feststellen, dass am Verfahrensbegriff festgehalten wird, weil in ihm die Grundentscheidung des Forschungskollegs zum Ausdruck kommt, sich einer Theorie des Medialen operativ und nicht durch essentialistische Theorieprogramme zu nähern. Der entscheidend neue Gesichtspunkt besteht darin, dass transkriptive Verfahren als mediale Prozessierungsformen verstanden werden, in denen Sichtbarmachungs- und Veranschaulichungseffekte im Hinblick auf die Frage fokussiert werden, was sie zur Evidenzbildung kultureller Semantiken beitragen. Transkriptive Verfahren werden also als Evidenzverfahren insofern aufgefasst, als sie die Veranschaulichungspotentiale operational zur Geltung bringen, die sich aus der Wechselbeziehung differenter und miteinander verschalteter Medien ergeben, um sie für die Erzeugung der Evidenz des jeweils medialisierten Sinnes fruchtbar zu machen.

Sichtbarkeit (in einem nicht auf Visualität eingeschränkten Sinne) tritt nämlich in transkriptiven Evidenzverfahren an zwei strukturell zu unterscheidenden Momenten und in zwei unterscheidbaren Modi auf: als Sichtbarkeit des Mediums und als Sichtbarkeit des Mediatisierten. Die Unsichtbarkeit (Transparenz) des Zeichen/Mediums und damit die Unsichtbarkeit der Inszenierungsbedingungen medialer Prozesse ist in der Regel die Voraussetzung dafür, dass das Mediatisierte (der kommunizierte Sinn bzw. die kommunizierte Bedeutung) in quasi-ontologischer Unmittelbarkeit und Evidenz erscheinen kann, während das Sichtbarwerden des Mediums, d.h. die Irritation der habitualisierten Gebrauchskontexte und Rahmungen, eine heraufziehende Krise des ontologischen Scheins der mediatisierten Objekte und damit eine Krise ihrer Evidenz indizieren, aber auch umgekehrt zur erhöhten Beglaubigung des Mediatisierten beitragen kann.

Mit der Prozeduralisierung des Evidenzbegriffs, die mit "Evidenzverfahren" als spezifizierender Leitkategorie des Projektbereichs A anvisiert ist, verfolgt das Forschungskolleg die folgenden Ziele:

  1. Auf einer ersten Ebene sollen Verfahren der Erzeugung oder Herstellung von Evidenz analysiert werden, die man, wie in der begriffsgeschichtlich verfolgbaren Ausfaltung von Evidenz seit ihrer Thematisierung im Kontext der antiken Rhetorik üblich, von der Darstellung der Evidenz oder dem Evidenzeffekt selbst unterscheiden kann. Für die Evidenz als offenkundige, augenscheinliche Präsenz ist aus dieser Perspektive ein Moment des kommunikativen Stillstands charakteristisch. Evidenz stellt sich ein, wenn etwas nicht mehr sinnvoll bezweifelbar erscheint. Die Techniken, mit denen die Evidenz einer unbezweifelbaren Anschaulichkeit erzeugt wird, funktionieren nur dann, wenn sie als spezifische Kunstgriffe des Vor-Augen-Stellens im Effekt verschwinden und damit als solche unsichtbar bleiben.
  2. Bereits in den frühesten Thematisierungen, etwa bei Aristoteles, wird die Stärke der Evidenz darin gesehen, dass sie Unwahrscheinliches oder für unmöglich Gehaltenes glaubhaft vor Augen stellt. Die Evidenzverfahren umfassen also Verfahren der Wissensgenerierung und Praktikenverschiebung, indem sie z.B. "Ähnliches auch in weit auseinanderliegenden Dingen erkennen" lassen.
  3. "Evidenzverfahren" betont nicht nur die Hergestelltheit und Veränderbarkeit dessen, was sich als im Augenblick unbezweifelbar aufdrängt. Wenn man den Verfahrensbegriff einseitig von seiner rhetorischen Seite her beleuchtet, erscheint die Evidenz als Telos der Kunstgriffe, die der Rhetoriker anwendet und die im Effekt verschwinden. Die Wirksamkeit der Verfahren hinge dann entscheidend davon ab, dass sie 'back-stage' blieben und nicht ihrerseits – oder allenfalls für einen externen Beobachter – in den Fokus der Aufmerksamkeit treten. Die Projekte des Forschungskollegs verstehen das Verhältnis von Verfahren und Evidenz jedoch nicht oder jedenfalls: nicht ausschließlich im Rahmen der Unterscheidung von Latenz und Manifestation. Evidenz ist nicht nur das Resultat eines abgeschlossenen Prozesses, der im Erleben einer augenblicklich unbezweifelbaren Wahrheit kulminiert. Die Evidenz kann auch das Verfahren als solches 'besetzen', unabhängig davon, zu welchen Resultaten ein solches Verfahren führt. Keines seiner Ergebnisse – man denke an Gerichtsverfahren oder Verfahren der politischen Willensbildung – muss dem einzelnen Individuum einleuchten; wenn es sie dennoch akzeptiert, so aufgrund der spezifischen Adressierungsleistung, die das Verfahren erbringt, und zwar auch für diejenigen, die nicht als Teilnehmer, sondern bloß in der Rolle des Zuschauers oder Beobachters in das Geschehen involviert sind.

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